Definition:
Die Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt. Sie wird häufig als MiFID bezeichnet, das Akronym für die englische Bezeichnung Markets in Financial Instruments Directive. Inkrafttreten: 2. Juli 2014
Anzuwenden ab: 3. Januar 2018 |
Eckpunkte (Abhängige Beratung):
1. Maximale Dokumentationspflichten (Mitschnitt aller Telefonate) 2. Völlige Offenlegung der Provisionen (Bestand & Neugeschäft) 3. Provisionen nur bei dokumentierbarem Mehrwert für Kunden Zusammenfassung:
Bei der abhängigen Anlageberatung sind dem Kunden unter MiFID II Provisionen und Zuwendungen komplett und ohne Ausnahme offen zu legen. Schlussfolgerung:
Wir müssen Produkte und Dienstleistungen vertreiben, die KEINE Finanzinstrumente sind. |
Definition:
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz von personenbezogenen Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 25. Mai 2018. |
Die Grundsätze der DSGVO:
Die allgemeinen Grundsätze für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sehen vor, dass diese rechtmäßig und transparent verarbeitet werden. Der Zweck für die Verarbeitung muss eindeutig und legitim sein. Der Umfang der verarbeiteten Daten muss auf einem dem Zweck entsprechenden Minimum gehalten werden und die Daten müssen richtig sein. Die Speicherung ist zeitlich begrenzt auf einen an den Zweck gebundenen Zeitraum. Des Weiteren muss die Integrität und Vertraulichkeit gewahrt werden. In Kürze:
Linksammlung: www.datenschutz-grundverordnung.eu/ |
Definition:
PSD2 löst die Zahlungsdienste-Richtlinie (2007/64/EG) PSD vom 13. November 2007 ab und ist ab 13. Januar 2018 gültig. Am 8. Oktober 2015 verabschiedete das Europäische Parlament den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Schaffung sichererer und innovativerer europäischer Zahlungen (PSD2). Die neuen Regeln zielen darauf ab, die Verbraucher besser zu schützen, wenn sie online bezahlen, die Entwicklung und Nutzung innovativer Online- und Mobilfunkzahlungen zu fördern und die grenzüberschreitenden europäischen Zahlungsdienste sicherer zu machen. |
Kompakt:
1. Der neue einheitliche Standard im Zahlungsverkehr, PSD 2, öffnet den europäischen Markt für Bezahldienste.
2. Die Erträge von Banken und Sparkassen könnten im Zahlungsverkehr bis unter die Kostendeckungsgrenze sinken.
3. Drittanbieter ohne Banklizenz können den Wettbewerb um möglichst günstige und bequeme digitale Lösungen befeuern.
4. Der Datenschutz bei Bezahlsystemen gewinnt für die Nutzer an Bedeutung.
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